Darf ein Verein Anzeige erstatten, wenn der Ex-Vorstand den Tresorschlüssel an Dritte weitergibt?

Antwort

Ob eine Strafanzeige in diesem Fall sinnvoll oder möglich ist, hängt von den genauen Umständen ab: **1. Schlüsselherausgabe an wen?** Wenn der ehemalige Vorstand den Tresorschlüssel an eine dazu berechtigte Person (z.B. den neuen Vorstand) übergibt, ist das in der Regel korrekt und sogar erforderlich. **2. Schlüsselherausgabe an Unbefugte:** Gibt der ehemalige Vorstand den Schlüssel an eine unbefugte Person weiter, könnte das problematisch sein. Strafrechtlich relevant wird es aber meist erst, wenn dadurch ein Vermögensschaden entsteht oder eine Straftat wie Diebstahl, Unterschlagung oder Hausfriedensbruch ermöglicht wird. **3. Strafanzeige durch den Verein:** Ein Verein kann grundsätzlich Strafanzeige erstatten, wenn er der Ansicht ist, dass eine Straftat vorliegt (z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung). Die Anzeige kann durch den Vorstand oder eine dazu bevollmächtigte Person gestellt werden. **4. Zivilrechtliche Schritte:** Unabhängig vom Strafrecht kann der Verein zivilrechtlich auf Herausgabe des Schlüssels oder auf Unterlassung klagen, wenn der ehemalige Vorstand den Schlüssel nicht an den neuen Vorstand übergibt oder unbefugt weitergibt. **Fazit:** Eine Anzeige ist möglich, wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt (z.B. unbefugte Weitergabe mit Schadensfolge). In vielen Fällen ist aber zunächst eine zivilrechtliche Klärung (Aufforderung zur Herausgabe, ggf. Klage) sinnvoller. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, z.B. durch einen Anwalt oder den zuständigen Vereinsverband. Weitere Informationen zum Vereinsrecht findest du z.B. beim [Deutschen Ehrenamtsportal](https://www.ehrenamt.de/). **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information.

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