Was umfasst der Anwendungsbereich des § 5 HGB?

Antwort

Der Anwendungsbereich des § 5 Handelsgesetzbuch (HGB) umfasst die Regelungen zur Firma des Kaufmanns. Konkret geht es um die Bestimmungen, wie eine Firma (der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt) geführt werden darf. Der Paragraph legt fest, dass die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen muss. Zudem darf sie keine Angaben enthalten, die zur Irreführung über die Art oder den Umfang des Geschäfts geeignet sind.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten