Ja – grundsätzlich auch für ältere, schon vorher gekaufte Geräte. Entscheidend ist nicht das Kaufdatum vor dem 31. Juli, sondern ob die Regeln in deinem Land schon gelten und...
Wann ist die EU-Grundrechtecharta anzuwenden?
Antwort vomDie EU-Grundrechtecharta ist in folgenden Fällen anwendbar: 1. **Handlungen der EU-Institutionen**: Die Charta gilt für alle Handlungen der EU-Institutionen, -Organe und -Einrichtungen, einschließlich des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. 2. **Umsetzung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten**: Die Charta ist auch anwendbar, wenn die Mitgliedstaaten der EU das EU-Recht umsetzen. Das bedeutet, dass nationale Behörden und Gerichte die Grundrechte der Charta beachten müssen, wenn sie EU-Recht anwenden oder umsetzen. Die Charta ist jedoch nicht anwendbar auf rein nationale Angelegenheiten, die nicht mit der Umsetzung von EU-Recht in Verbindung stehen.