Wann ist die EU-Grundrechtecharta anzuwenden?

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Die EU-Grundrechtecharta ist in folgenden Fällen anwendbar: 1. **Handlungen der EU-Institutionen**: Die Charta gilt für alle Handlungen der EU-Institutionen, -Organe und -Einrichtungen, einschließlich des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. 2. **Umsetzung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten**: Die Charta ist auch anwendbar, wenn die Mitgliedstaaten der EU das EU-Recht umsetzen. Das bedeutet, dass nationale Behörden und Gerichte die Grundrechte der Charta beachten müssen, wenn sie EU-Recht anwenden oder umsetzen. Die Charta ist jedoch nicht anwendbar auf rein nationale Angelegenheiten, die nicht mit der Umsetzung von EU-Recht in Verbindung stehen.

Kategorie: Recht Tags: EU Grundrechte Charta

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