Die Europäische Union (EU) hat verschiedene rechtliche Regelungen und Initiativen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen erlassen. Zu den wichtigste... [mehr]
Die EU-Grundrechtecharta ist in folgenden Fällen anwendbar: 1. **Handlungen der EU-Institutionen**: Die Charta gilt für alle Handlungen der EU-Institutionen, -Organe und -Einrichtungen, einschließlich des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. 2. **Umsetzung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten**: Die Charta ist auch anwendbar, wenn die Mitgliedstaaten der EU das EU-Recht umsetzen. Das bedeutet, dass nationale Behörden und Gerichte die Grundrechte der Charta beachten müssen, wenn sie EU-Recht anwenden oder umsetzen. Die Charta ist jedoch nicht anwendbar auf rein nationale Angelegenheiten, die nicht mit der Umsetzung von EU-Recht in Verbindung stehen.
Die Europäische Union (EU) hat verschiedene rechtliche Regelungen und Initiativen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen erlassen. Zu den wichtigste... [mehr]
Die aktuellen Menschenrechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 festgelegt. Sie gelten weltweit als grundlegende Rechte für alle Mens... [mehr]