Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
Die Anwaltsgebühren für eine Scheidungsvereinbarung richten sich in Deutschland in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren können je nach Umfang und Komplexität der Vereinbarung variieren. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die die Gebühren beeinflussen: 1. **Gegenstandswert**: Die Gebühren werden häufig auf Basis des Gegenstandswerts berechnet, der sich aus dem Vermögen, Unterhalt und anderen relevanten Faktoren ergibt. Der Gegenstandswert wird in der Regel durch die finanziellen Aspekte der Scheidung bestimmt. 2. **Gebührenordnung**: Es gibt verschiedene Gebührentabellen im RVG, die die Höhe der Gebühren für unterschiedliche Tätigkeiten des Anwalts festlegen. Dazu gehören Beratung, Erstellung von Dokumenten und Vertretung vor Gericht. 3. **Komplexität der Vereinbarung**: Wenn die Scheidungsvereinbarung komplexe Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht enthält, können die Gebühren höher ausfallen. 4. **Zusätzliche Leistungen**: Wenn der Anwalt zusätzliche Leistungen erbringt, wie z.B. Verhandlungen mit dem anderen Ehepartner oder die Erstellung von weiteren Dokumenten, können zusätzliche Gebühren anfallen. Es ist ratsam, vorab mit dem Anwalt über die voraussichtlichen Kosten zu sprechen und sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen.
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Wenn beide Elternteile nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten, bleibt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt &nd... [mehr]