Ja, in der Regel werden die Anwaltsgebühren für die einzelnen Gegenstandswerte in einer Scheidungsvereinbarung gesondert berechnet und anschließend addiert. Jeder Gegenstandswert, wie beispielsweise Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht, kann unterschiedliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach sich ziehen. Es ist wichtig, die jeweiligen Werte und die entsprechenden Gebührenordnungen zu berücksichtigen, um die Gesamtkosten korrekt zu ermitteln.