In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
In einem solchen Fall könnte ein Regressverfahren grundsätzlich möglich sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Anwalt durch sein Versäumnis einen Schaden verursacht hat. Es müsste jedoch geprüft werden, ob eine Pflichtverletzung vorlag und ob der Mandant durch das Versäumnis tatsächlich einen finanziellen Nachteil erlitten hat. Es wäre ratsam, sich von einem anderen Anwalt beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und die konkreten Schritte für ein Regressverfahren zu klären.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]