In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Ja, du kannst einem Anwalt während des Ermittlungsverfahrens das Mandat entziehen, wenn du das Vertrauen in ihn verloren hast. Das Mandatsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist ein sogenanntes „Dienstvertrag“-Verhältnis (§ 675 BGB), das grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Du solltest die Mandatsbeendigung dem Anwalt schriftlich mitteilen und dir idealerweise den Erhalt bestätigen lassen. Beachte, dass der Anwalt Anspruch auf Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen behält. Nach der Mandatsbeendigung kannst du einen neuen Anwalt beauftragen, der dann Akteneinsicht beantragen und dich weiter vertreten kann. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/anwaltschaft/mandatsverhaeltnis/).
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]