Kann man einem Anwalt während des Ermittlungsverfahrens wegen Vertrauensverlust das Mandat entziehen?

Antwort

Ja, du kannst einem Anwalt während des Ermittlungsverfahrens das Mandat entziehen, wenn du das Vertrauen in ihn verloren hast. Das Mandatsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist ein sogenanntes „Dienstvertrag“-Verhältnis (§ 675 BGB), das grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Du solltest die Mandatsbeendigung dem Anwalt schriftlich mitteilen und dir idealerweise den Erhalt bestätigen lassen. Beachte, dass der Anwalt Anspruch auf Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen behält. Nach der Mandatsbeendigung kannst du einen neuen Anwalt beauftragen, der dann Akteneinsicht beantragen und dich weiter vertreten kann. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/anwaltschaft/mandatsverhaeltnis/).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist es richtig, Verleumdung ohne Anwalt einfach auszuhalten wegen der Kosten?

Die Aussage sp eine verbreitete Sorge wider: Viele Menschen fürchten die hohen Kosten eines Anwalts und fühlen sich deshalb gezwungen, ungerechte Situationen wie Verleumdung einfach hinzuneh... [mehr]

Darf ein Anwalt nach bezahlter Mahnung nachträglich Verzugszinsen fordern, wenn diese zuvor nicht verlangt wurden?

Ja, grundsätzlich kann der Anwalt auch nachträglich noch Verzugszinsen fordern, selbst wenn sie in der ersten Mahnung nicht ausdrücklich verlangt wurden. Sobald du mit einer Zahlung in... [mehr]

Kann man bei einem Umzug das Mandat behalten?

Ob du bei einem Umzug ein Mandat behalten kannst, hängt vom Kontext ab: 1. **SEPA-Lastschriftmandat (z.B. für Bankeinzug):** Ja, in der Regel bleibt ein SEPA-Lastschriftmandat auch nach e... [mehr]