Welche Gebühren kann der Anwalt für die Nebenklagevertretung erheben, wenn er den Mandanten auch im Adhäsionsverfahren vertritt?

Antwort

Die Gebühren, die ein Anwalt für die Nebenklagevertretung im Strafverfahren sowie für die Vertretung im Adhäsionsverfahren erheben kann, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 1. **Nebenklagevertretung**: Für die Vertretung im Rahmen der Nebenklage erhält der Anwalt eine Gebühr, die in der Regel nach dem Streitwert bemessen wird. Der Streitwert wird oft anhand des Schadens oder der Verletzung, die dem Mandanten entstanden ist, festgelegt. 2. **Adhäsionsverfahren**: Im Adhäsionsverfahren, wo der Geschädigte im Strafprozess auch zivilrechtliche Ansprüche geltend macht, kann der Anwalt ebenfalls Gebühren erheben. Hierbei wird in der Regel eine zusätzliche Gebühr fällig, die ebenfalls nach dem Streitwert des zivilrechtlichen Anspruchs berechnet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gebühren für beide Verfahren getrennt berechnet werden können, es jedoch auch Regelungen gibt, die eine Kombination der Gebühren ermöglichen, wenn beide Verfahren zusammen behandelt werden. Für eine genaue Berechnung und Beratung ist es ratsam, sich direkt an einen Anwalt zu wenden, der die spezifischen Umstände des Falls berücksichtigen kann.

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