Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt in der Regel sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt... [mehr]
Im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es eine Ausschlussfrist, die besagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Diese Frist beträgt in der Regel sechs Monate. Unter die Ausschlussfrist fallen insbesondere: 1. **Lohn- und Gehaltsansprüche**: Dazu zählen alle Ansprüche auf Vergütung, wie z.B. Grundgehalt, Überstundenvergütung und Zulagen. 2. **Urlaubsansprüche**: Ansprüche auf den gesetzlichen oder tariflichen Urlaub. 3. **Ansprüche auf Entgeltfortzahlung**: Zum Beispiel im Krankheitsfall. 4. **Sonstige Ansprüche**: Dazu können auch Ansprüche auf Schadensersatz oder andere Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis gehören. Es ist wichtig, dass diese Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden, um die Frist zu wahren. Nach Ablauf der Frist verfallen die Ansprüche in der Regel.
Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt in der Regel sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt... [mehr]
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Ausschlussfristen für Entgeltansprüche festgelegt. Diese Fristen regeln, bis wann Ansprüche geltend gemacht werden... [mehr]
Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist in § 37 TVöD geregelt. Diese Frist besagt, dassprüche auf... [mehr]