Welche Ansprüche fallen unter die Ausschlussfrist nach dem TVöD?

Antwort

Im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es eine Ausschlussfrist, die besagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Diese Frist beträgt in der Regel sechs Monate. Unter die Ausschlussfrist fallen insbesondere: 1. **Lohn- und Gehaltsansprüche**: Dazu zählen alle Ansprüche auf Vergütung, wie z.B. Grundgehalt, Überstundenvergütung und Zulagen. 2. **Urlaubsansprüche**: Ansprüche auf den gesetzlichen oder tariflichen Urlaub. 3. **Ansprüche auf Entgeltfortzahlung**: Zum Beispiel im Krankheitsfall. 4. **Sonstige Ansprüche**: Dazu können auch Ansprüche auf Schadensersatz oder andere Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis gehören. Es ist wichtig, dass diese Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden, um die Frist zu wahren. Nach Ablauf der Frist verfallen die Ansprüche in der Regel.

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