Deine Frage ist etwas unklar. Falls du wissen möchtest, ob 15-Jährige einen Zugang zu bestimmten Diensten, Plattformen oder Konten anlegen dürfen, hängt das vom jeweiligen Dienst u... [mehr]
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland Anspruch auf Taschengeld gemäß § 39 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieser Paragraph regelt die Leistungen für Asylbewerber, einschließlich der finanziellen Unterstützung für unbegleitete Minderjährige.
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