Nach welchem Paragraph haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Anspruch auf Taschengeld?

Antwort

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland Anspruch auf Taschengeld gemäß § 39 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieser Paragraph regelt die Leistungen für Asylbewerber, einschließlich der finanziellen Unterstützung für unbegleitete Minderjährige.

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Nicht durch den Taschengeldparagraph gedeckt, sondern von der Zustimmung oder Ablehnung der Eltern abhängig.

Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.