Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein... [mehr]
Ein 50-prozentiger Mitgesellschafter einer GmbH hat grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft, da er als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist und somit ein Interesse an der Überwachung und Mitgestaltung der Geschäfte hat. Dieses Zugangsrecht kann jedoch durch die Gesellschaftsverträge oder interne Regelungen eingeschränkt werden. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bestätigt, dass Gesellschafter, insbesondere bei einer 50-prozentigen Beteiligung, ein berechtigtes Interesse an Informationen über die Geschäftstätigkeit haben. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Zugang zu den Geschäftsräumen aus wichtigen Gründen, wie z.B. der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder der Vermeidung von Störungen, eingeschränkt werden kann. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Rechte und Pflichten zu klären.
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein... [mehr]
Ja, für eine GmbH kann grundsätzlich auch eine Privatadresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Geschäf... [mehr]
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]