Ja, ein 50-prozentiger Mitgesellschafter einer GmbH hat grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Als Mitgesellschafter hat er ein Mitbestimmungs... [mehr]
Ja, ein 50-prozentiger Mitgesellschafter einer GmbH hat grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Als Mitgesellschafter hat er ein Mitbestimmungs... [mehr]
Ein 50-prozentiger Mitgesellschafter einer GmbH hat grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft, da er als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist und so... [mehr]