Ja, in vielen Fällen haben Alleinerziehende auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin Anspruch auf einen Vollzeitkindergartenplatz. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und Kommune variieren. Oft wird der Bedarf an einem Vollzeitplatz auch bei Arbeitslosigkeit anerkannt, um den Elternteil bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem Jugendamt zu informieren, um die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen zu erfahren.