Ab wann gelten Anrufe als Belästigung laut Gesetz?
Antwort vomIn Deutschland gelten Anrufe als Belästigung, wenn sie ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen erfolgen und als unerwünscht empfunden werden. Dies ist insbesondere im Rahmen von Werbeanrufen relevant. Laut § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers unzulässig und können als Belästigung eingestuft werden. Weitere Informationen dazu finden sich im UWG: [Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html).