Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]
Ja, Annahmeverzug kann auch dann vorliegen, wenn der Gläubiger aus unvorhersehbaren Gründen wie Krankheit die Leistung nicht annehmen konnte. Entscheidend ist, dass der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Gläubiger sie nicht angenommen hat. Die Gründe für die Nichtannahme sind dabei grundsätzlich unerheblich. Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Umstände, die im Einzelfall berücksichtigt werden können. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]