Ist eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ein Vollstreckungsauftrag?

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Richtig, eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ist kein Vollstreckungsauftrag. Die Ankündigung informiert den Schuldner darüber, dass eine Zwangsvollstreckung bevorsteht, während der Vollstreckungsauftrag die konkrete Anweisung an die Vollstreckungsbehörde darstellt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen.