In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]
Der Prozess von der Anschuldigung eines Kriegsverbrechens bis zu einer Gerichtsverhandlung umfasst mehrere Schritte: 1. **Ermittlung und Beweissammlung**: Nach einer Anschuldigung beginnen Ermittlungsbehörden, wie z.B. internationale Organisationen oder nationale Justizbehörden, Beweise zu sammeln. Dies kann Zeugenaussagen, Dokumente, Fotos, Videos und forensische Beweise umfassen. 2. **Voruntersuchung**: Eine Voruntersuchung wird durchgeführt, um festzustellen, ob genügend Beweise vorliegen, um eine formelle Anklage zu erheben. Diese Untersuchung kann von internationalen Gerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) oder nationalen Gerichten durchgeführt werden. 3. **Anklageerhebung**: Wenn genügend Beweise vorliegen, wird eine formelle Anklage gegen die beschuldigte Person erhoben. Dies geschieht durch die Staatsanwaltschaft oder eine ähnliche Behörde. 4. **Festnahme und Auslieferung**: Die beschuldigte Person muss festgenommen und möglicherweise ausgeliefert werden, wenn sie sich in einem anderen Land befindet. Internationale Haftbefehle können ausgestellt werden. 5. **Vorbereitung der Verteidigung**: Die beschuldigte Person hat das Recht, sich zu verteidigen und einen Anwalt zu beauftragen. Die Verteidigung sammelt ebenfalls Beweise und bereitet sich auf die Gerichtsverhandlung vor. 6. **Gerichtsverhandlung**: Die Gerichtsverhandlung findet vor einem zuständigen Gericht statt. Dies kann ein internationales Gericht wie der IStGH oder ein nationales Gericht sein. Beide Seiten, Anklage und Verteidigung, präsentieren ihre Beweise und Argumente. 7. **Urteil und Strafe**: Nach der Verhandlung entscheidet das Gericht über die Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person. Bei einer Verurteilung wird eine entsprechende Strafe verhängt. Dieser Prozess kann je nach Komplexität des Falls und der beteiligten Gerichtsbarkeit variieren.
In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]