Wenn du trotz deutlicher körperlicher und psychischer Einschränkungen keinen Pflegegrad 2 bekommst, liegt das meist nicht daran, dass deine Belastung „nicht zählt“, sondern...
Ist korrekt geschrieben: Im Anhang sende ich Ihnen den Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren.
Antwort vomDer Satz ist fast korrekt, aber es fehlt ein Komma und die Formulierung könnte etwas flüssiger gestaltet werden. Eine bessere Version wäre: "Im Anhang sende ich Ihnen den Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren."