Gegen einen abgelehnten Wohngeldbescheid gehst du in der Regel mit einem Widerspruch vor – und zwar schnell, weil die Frist meist nur einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids beträgt. Fehlt...
Ist korrekt geschrieben: Im Anhang sende ich Ihnen den Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren.
Antwort vomDer Satz ist fast korrekt, aber es fehlt ein Komma und die Formulierung könnte etwas flüssiger gestaltet werden. Eine bessere Version wäre: "Im Anhang sende ich Ihnen den Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren."