Muss man als Beschuldigter Angaben zu seinem Beruf machen?

Antwort

Nein, als Beschuldigter in einem Strafverfahren bist du nicht verpflichtet, Angaben zu deinem Beruf zu machen. In Deutschland hast du das Recht, die Aussage zu verweigern, und das schließt auch Informationen über deinen Beruf ein. Es ist Teil deines Rechts auf Schweigen und Selbstbelastungsfreiheit.

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