Der Unterschied zwischen Textform und Schriftform bei Willenserklärungen liegt in den Anforderungen an die Form der Erklärung: 1. **Textform**: Eine Willenserklärung in Textform kann i... [mehr]
Ja, die Anfechtung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass die Anfechtung nur wirksam wird, wenn sie dem Anfechtungsgegner zugeht. Gemäß § 143 BGB muss die Anfechtungserklärung demjenigen, dessen Willenserklärung angefochten wird, zugehen, damit die Anfechtung rechtlich wirksam ist.
Der Unterschied zwischen Textform und Schriftform bei Willenserklärungen liegt in den Anforderungen an die Form der Erklärung: 1. **Textform**: Eine Willenserklärung in Textform kann i... [mehr]
Um einen Kaufvertrag rückgängig zu machen, muss Robert die Voraussetzungen für eine Anfechtung oder einen Rücktritt vom Vertrag prüfen. Eine Willenserklärung ist dabei en... [mehr]