Gilt Altersteilzeit rechtlich als Arbeit oder als Ruhestand in Bezug auf die Betriebsrente?

Antwort vom

Altersteilzeit ist **rechtlich grundsätzlich weiterhin ein Arbeitsverhältnis**, nicht Ruhestand. Du bist dabei Arbeitnehmer in einem **Altersteilzeitarbeitsverhältnis**; der Arbeitgeber zahlt Arbeitsentgelt, Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/altersteilzeitarbeit.html)) Für die **Betriebsrente** heißt das meist: **Altersteilzeit zählt eher zur Phase „Beschäftigung“ als zu „Ruhestand/Rentenbezug“**. Ein Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung entsteht nach dem Betriebsrentengesetz typischerweise, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere beim Bezug einer **gesetzlichen Altersvollrente**. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/betriebsrentengesetz-6-dritter-abschnitt-altersgrenze-HI30346.html)) Wichtig ist aber: **Entscheidend für die Betriebsrente ist am Ende die konkrete Versorgungsordnung, Betriebsvereinbarung, Tarifregelung oder der Versicherungsvertrag.** Dort kann geregelt sein, ob Altersteilzeit - als normale Dienstzeit zählt, - nur anteilig zählt, - oder ob der Beginn der Betriebsrente erst mit dem tatsächlichen Ausscheiden bzw. mit gesetzlicher Rente vorgesehen ist. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/betriebsrentengesetz-6-dritter-abschnitt-altersgrenze-HI30346.html)) Kurz: **Altersteilzeit = arbeitsrechtlich Arbeit/Beschäftigung, nicht Ruhestand.** Für die **Betriebsrente** kommt es zusätzlich auf die **konkreten Regeln deines Versorgungssystems** an. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/altersteilzeitarbeit.html))