Die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses wird grundsätzlich von den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten überprüft, die ein berechtigtes Interesse daran... [mehr]
Der Satz ist grammatikalisch korrekt, könnte jedoch etwas klarer formuliert werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Es ist erneut zu prüfen, ob die Altersteilzeit im gleichen Umfang berücksichtigt werden sollte."
Die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses wird grundsätzlich von den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten überprüft, die ein berechtigtes Interesse daran... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]