Altersgrenzen im Jugendgerichtsgesetz

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Im deutschen Jugendgerichtsgesetz (JGG) gelten bestimmte Altersgrenzen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen. Grundsätzlich sind folgende Altersgrenzen relevant: 1. **Unter 14 Jahren**: Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Das bedeutet, sie können nicht strafrechtlich verfolgt werden. 2. **14 bis 17 Jahre**: Jugendliche in diesem Alter sind strafmündig, aber es gelten besondere Regelungen. Sie können für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden, jedoch wird in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet, das auf Erziehung und Resozialisierung abzielt. 3. **18 bis 20 Jahre**: Jüngere Erwachsene, die zwischen 18 und 20 Jahre alt sind, können ebenfalls nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden, wenn die Tat vor dem 21. Lebensjahr begangen wurde und sie noch als "jugendlich" im Sinne des JGG gelten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Strafen und Maßnahmen an das Entwicklungsstadium der Jugendlichen angepasst sind.

Kategorie: Recht Tags: Jugend Kriminalität Gesetz

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