In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Der Warnschussarrest ist eine Maßnahme im Jugendstrafrecht, die als mildernde Sanktion dient. Alternativen dazu könnten sein: 1. **Erziehungsmaßregeln**: Hierzu zählen beispielsweise soziale Trainingskurse oder Konfliktbewältigungsseminare. 2. **Soziale Dienste**: Jugendliche könnten verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit zu leisten. 3. **Betreuungsangebote**: Intensive Betreuung durch Sozialarbeiter oder Jugendhilfeeinrichtungen. 4. **Auflagen**: Bestimmte Verhaltensweisen oder Aktivitäten, die der Jugendliche einhalten muss, wie z.B. regelmäßige Treffen mit einem Betreuer. 5. **Verwarnungen**: Mündliche oder schriftliche Verwarnungen, die die Konsequenzen von weiterem Fehlverhalten aufzeigen. Diese Alternativen zielen darauf ab, die Jugendlichen zu erziehen und zu unterstützen, anstatt sie zu bestrafen.
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]