Ja, Geschwister können voneinander erben – aber nur in bestimmten Fällen. Einen Pflichtteil haben Geschwister in Deutschland nicht. (gesetze-im-internet.de) Geschwister erben gesetzli...
Was bedeutet: Der Überlebende von uns soll auch im Falle seiner Wiederverheiratung der alleinige Erbe des Erstversterbenden sein?
Antwort vomGemeint ist eine typische Klausel aus einem gemeinschaftlichen Testament (oft „Berliner Testament“): - **„Überlebender von uns“**: der Ehepartner, der nach dem anderen noch lebt. - **„Erstversterbender“**: der Ehepartner, der zuerst stirbt. - **Aussage der Klausel**: Stirbt einer von euch, dann **erbt der überlebende Ehepartner den Nachlass des zuerst Verstorbenen allein** (Alleinerbe) – **und zwar auch dann, wenn der Überlebende später erneut heiratet**. Praktische Folge: Eine spätere Wiederverheiratung soll **nicht** dazu führen, dass z. B. Kinder oder der neue Ehepartner beim **ersten Erbfall** etwas vom Nachlass des zuerst Verstorbenen bekommen; der Überlebende bleibt Alleinerbe dieses Nachlasses. (Was der Überlebende später mit dem geerbten Vermögen macht bzw. wer beim **zweiten** Erbfall erbt, hängt von den weiteren Regelungen im Testament ab.)
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