Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht, an Wahlen teilzunehmen und seine Stimme abzugeben. Passives Wahlrecht hingegen ist das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen und gewählt zu werden. In vielen Ländern sind beide Rechte an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters oder die Staatsbürgerschaft. In Deutschland beispielsweise hat jeder Bürger ab 18 Jahren aktives und passives Wahlrecht bei Bundestagswahlen.