Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Als Gesellschaftervertreter kannst du Akteneinsicht im Insolvenzverfahren beantragen, indem du folgende Schritte befolgst: 1. **Prüfung der Berechtigung**: Stelle sicher, dass du als Gesellschaftervertreter berechtigt bist, Akteneinsicht zu beantragen. In der Regel sind Gesellschafter oder deren Vertreter berechtigt, Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen. 2. **Antragstellung**: Reiche einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten: - Deine Identität und die Funktion als Gesellschaftervertreter. - Die genaue Bezeichnung des Insolvenzverfahrens (Aktenzeichen, Name des Schuldners). - Den Grund für die beantragte Akteneinsicht. 3. **Nachweis der Vertretungsbefugnis**: Füge gegebenenfalls Nachweise bei, die deine Vertretungsbefugnis belegen, wie z.B. eine Vollmacht oder einen Gesellschafterbeschluss. 4. **Warten auf Entscheidung**: Das Insolvenzgericht wird deinen Antrag prüfen und dir mitteilen, ob und in welchem Umfang dir Akteneinsicht gewährt wird. 5. **Einsichtnahme**: Wenn der Antrag genehmigt wird, kannst du die Akten im Gericht einsehen. In einigen Fällen kann die Einsichtnahme auch digital erfolgen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen und Verfahren des zuständigen Insolvenzgerichts zu informieren, da diese variieren können.
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]