Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Ja, als Gesellschaftervertreter kannst du im Insolvenzverfahren Akteneinsicht beantragen. Gemäß § 66 InsO (Insolvenzordnung) haben die Gesellschafter und deren Vertreter das Recht, Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen, um sich über den Stand des Verfahrens und die Vermögensverhältnisse der insolventen Gesellschaft zu informieren. Es ist jedoch ratsam, den Antrag schriftlich zu stellen und die Gründe für die Einsichtnahme darzulegen.
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]