Ja, in einer echten Notlage – zum Beispiel, wenn der Fahrer plötzlich bewusstlos wird und niemand sonst mit Führerschein anwesend ist – kann das Fahren ohne Führerschein dur... [mehr]
Ja, beim aggressiven Notstand nach § 904 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss derjenige, der eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, dem Eigentümer der Sache Schadenersatz leisten. Der aggressive Notstand unterscheidet sich vom defensiven Notstand (§ 228 BGB) dadurch, dass beim aggressiven Notstand eine fremde Sache beeinträchtigt wird, um eine Gefahr abzuwenden, während beim defensiven Notstand die Gefahr von der Sache selbst ausgeht.
Ja, in einer echten Notlage – zum Beispiel, wenn der Fahrer plötzlich bewusstlos wird und niemand sonst mit Führerschein anwesend ist – kann das Fahren ohne Führerschein dur... [mehr]
Für einen Anspruch auf Schadenersatz müssen im deutschen Zivilrecht (z. B. nach § 823 BGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind: **1. Schaden:** Es muss ein messba... [mehr]
Ein Schmerzensgeldanspruch ist das Recht einer Person, wegen erlittener körperlicher oder seelischer Schäden (z. B. nach einem Unfall oder einer Körperverletzung) eine finanzielle Entsc... [mehr]