Was ist der persönliche Anwendungsbereich des AGG?

Antwort

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland hat den Zweck, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Der persönliche Anwendungsbereich des AGG umfasst: 1. **Arbeitsrecht**: Das AGG gilt für alle Aspekte des Arbeitslebens, einschließlich der Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit, der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, der beruflichen Bildung und des beruflichen Aufstiegs sowie der Mitgliedschaft und Mitwirkung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. 2. **Zivilrecht**: Das AGG findet auch Anwendung im Zivilrecht, insbesondere bei Massengeschäften und privaten Versicherungen. Es schützt vor Diskriminierung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und beim Zugang zu Gütern. 3. **Öffentlicher Bereich**: Das AGG gilt auch für den öffentlichen Bereich, soweit es um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum. Weitere Informationen zum AGG findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz](https://www.bmj.de/DE/Themen/Gesellschaft/Gleichbehandlungsgesetz/gleichbehandlungsgesetz_node.html).

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