Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ja, ein Adoptivvater hat Anspruch auf den Pflichtteil seines Sohnes, auch wenn dieser vor dem 1. Januar 1977 adoptiert wurde. Nach deutschem Erbrecht haben Adoptiveltern die gleichen Rechte wie leibliche Eltern, was den Pflichtteilsanspruch betrifft. Das bedeutet, dass der Adoptivvater im Falle des Erbfalls des Sohnes einen Anspruch auf den Pflichtteil hat, unabhängig vom Zeitpunkt der Adoption.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]