Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, ein Richter kann im schriftlichen Vorverfahren eine Klage abweisen. Dies ist möglich, wenn die Klage offensichtlich unbegründet ist oder wenn formelle Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das schriftliche Vorverfahren dient dazu, den Sachverhalt zu klären und die Positionen der Parteien darzustellen, ohne dass eine mündliche Verhandlung notwendig ist. Wenn der Richter aufgrund der schriftlichen Unterlagen zu dem Schluss kommt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, kann er sie abweisen.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn der Kläger während eines laufenden Verfahrens das Eigentum an der streitgegenständlichen Sache verliert (z.B. durch Verkauf oder Übertragung), ist er grundsätzlich nicht... [mehr]
Vor einer Klage auf Herausgabe von Akten sollte in der Regel zunächst ein außergerichtliches Verfahren bzw. ein Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde oder Stelle ge... [mehr]
Ob eine Klage auf Rückbau abgewiesen werden kann, hängt von mehreren rechtlichen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die geprüft werden sollten: 1. **Aktuelle Eigentumsverh... [mehr]