Darf ein abgewählter Vorstand trotz behaupteter Unregelmäßigkeiten Handlungen vornehmen?

Antwort

Nein, ein abgewählter Vorstand darf keine Handlungen mehr im Namen des Vereins oder der Organisation vornehmen, auch wenn er behauptet, dass die Abwahl nicht ordnungsgemäß oder satzungskonform erfolgt sei. Solange die Abwahl nicht rechtlich angefochten und für ungültig erklärt wurde, ist die Abwahl wirksam und der Vorstand hat keine Befugnisse mehr. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation zu klären und mögliche rechtliche Schritte zu unternehmen.

Kategorie: Recht Tags: Vorstand Abwahl Satzung
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