Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vorstands ablehnt, ist in der Regel der Gesellschafter oder die Hauptversammlung zuständig, um den Jahresabschluss festzustellen. In vielen Unternehm... [mehr]
Nein, ein abgewählter Vorstand darf keine Handlungen mehr im Namen des Vereins oder der Organisation vornehmen, auch wenn er behauptet, dass die Abwahl nicht ordnungsgemäß oder satzungskonform erfolgt sei. Solange die Abwahl nicht rechtlich angefochten und für ungültig erklärt wurde, ist die Abwahl wirksam und der Vorstand hat keine Befugnisse mehr. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation zu klären und mögliche rechtliche Schritte zu unternehmen.
Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vorstands ablehnt, ist in der Regel der Gesellschafter oder die Hauptversammlung zuständig, um den Jahresabschluss festzustellen. In vielen Unternehm... [mehr]
Ja, die Gemeinde Lilienthal hat eine Baumschutzsatzung. Diese regelt den Schutz von Bäumen und legt fest, unter welchen Bedingungen Bäume gefällt oder entfernt werden dürfen. F&uum... [mehr]