Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Diese Formulierung bedeutet, dass der Anspruch, das Eigentum an einer Sache zu erlangen, nicht an eine andere Person übertragen werden kann. Mit anderen Worten, wenn jemand das Recht hat, Eigentum an einer Sache zu erwerben, kann er dieses Recht nicht an jemand anderen abtreten oder weitergeben. Dies kann in Verträgen oder Vereinbarungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass nur die ursprünglich berechtigte Person das Eigentum erlangen kann.
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Ja, in Deutschland besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, jeder deutsche Staatsbürger (ebenso wie jede Person mit Wohnsitz in Deuts... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]