Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen bezieht sich auf die Übertragung von Rechten, die einem Käufer zustehen, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung Mängel aufweist. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich können Gewährleistungsansprüche, die aus einem Kaufvertrag resultieren, abgetreten werden, es sei denn, es gibt vertragliche oder gesetzliche Einschränkungen. Die Abtretung muss in der Regel schriftlich erfolgen und der Verkäufer muss über die Abtretung informiert werden. Wichtig ist, dass die Abtretung nicht die Rechte des Käufers einschränken darf. Der neue Gläubiger (der, an den die Ansprüche abgetreten wurden) kann dann die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer geltend machen. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall zu prüfen, eventuell auch rechtlichen Rat einzuholen.
Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Die Gewährleistung bei einer Photovoltaik(PV)-Anlage richtet sich in Deutschland nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für neue PV-Anlagen gilt in der R... [mehr]
Ein Gebrauchtwagenhändler kann die gesetzliche Gewährleistung für Verschleißteile **nicht vollständig ausschließen**. Nach deutschem Recht (§ 476 BGB) gilt bei Ver... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]