Abtretung von Gewährleistungsansprüchen?

Antwort

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen bezieht sich auf die Übertragung von Rechten, die einem Käufer zustehen, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung Mängel aufweist. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich können Gewährleistungsansprüche, die aus einem Kaufvertrag resultieren, abgetreten werden, es sei denn, es gibt vertragliche oder gesetzliche Einschränkungen. Die Abtretung muss in der Regel schriftlich erfolgen und der Verkäufer muss über die Abtretung informiert werden. Wichtig ist, dass die Abtretung nicht die Rechte des Käufers einschränken darf. Der neue Gläubiger (der, an den die Ansprüche abgetreten wurden) kann dann die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer geltend machen. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall zu prüfen, eventuell auch rechtlichen Rat einzuholen.

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