In welchen Abständen sind erste und zweite Mahnungen zulässig?

Antwort

Die Abstände zwischen einer ersten und einer zweiten Mahnung sind nicht gesetzlich festgelegt, jedoch gibt es gängige Praktiken. In der Regel wird empfohlen, die erste Mahnung etwa 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung zu versenden. Die zweite Mahnung kann dann etwa 14 bis 30 Tage nach der ersten Mahnung erfolgen. Es ist wichtig, den Schuldner ausreichend Zeit zu geben, um die Zahlung zu leisten, bevor weitere Schritte unternommen werden.

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