Abnutzungs- und Verschleißschäden bezeichnen im Zusammenhang mit der Tierhaltung in einer Wohnung solche Schäden, die durch die normale Nutzung und Beanspruchung der Mietsache entstehen – also durch alltägliche Abnutzung, wie sie auch ohne Tierhaltung auftreten könnte. Im Mietrecht wird zwischen normalen Abnutzungserscheinungen (z. B. leichte Kratzer im Parkett, abgegriffene Türgriffe, kleinere Flecken auf dem Teppich) und sogenannten übermäßigen oder außergewöhnlichen Schäden unterschieden. Letztere gehen über das hinaus, was bei üblicher Nutzung zu erwarten ist, und können beispielsweise durch das Verhalten eines Haustiers verursacht werden (z. B. zerkratzte Türen durch einen Hund, großflächige Urinflecken durch eine Katze). Abnutzungs- und Verschleißschäden sind in der Regel vom Vermieter zu tragen, da sie als Teil des normalen Wohngebrauchs gelten. Schäden, die durch unsachgemäße Tierhaltung oder außergewöhnliches Verhalten des Tieres entstehen, muss hingegen der Mieter ersetzen. Weitere Informationen findest du z. B. beim Deutschen Mieterbund: https://www.mieterbund.de/lexikon/a-z/anzeige/begriff/abnutzung.html