Ja, eine Abmahnung wegen rassistischer Äußerungen ist möglich und kann in vielen Fällen sogar notwendig sein. Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und können das Betriebsklima erheblich stören. Eine Abmahnung dient dazu, den betroffenen Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Sollte das Verhalten nach der Abmahnung nicht geändert werden, kann dies unter Umständen auch zu einer Kündigung führen. Es ist wichtig, dass die Abmahnung schriftlich erfolgt und die konkreten Vorfälle sowie die Konsequenzen bei Wiederholung klar benannt werden. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und Arbeitsrecht findest du beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html).