Darf eine Abmahnung erteilt werden, wenn eine Leitung ohne Abmeldung nicht an einem Termin teilgenommen hat?

Antwort

Ob eine Abmahnung in einem solchen Fall rechtlich zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Arbeitsvertrag, den internen Richtlinien des Unternehmens und den Umständen des Fehlens. Grundsätzlich kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn: 1. **Vertragliche Regelungen**: Im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen sind Regelungen zu Abwesenheiten und Abmeldungen festgelegt. 2. **Wiederholte Verstöße**: Wenn es sich um ein wiederholtes Verhalten handelt, kann eine Abmahnung eher gerechtfertigt sein. 3. **Schwere des Fehlens**: Wenn das Fehlen ohne vorherige Mitteilung zu erheblichen Problemen im Betrieb geführt hat, kann dies ebenfalls eine Abmahnung rechtfertigen. Es ist ratsam, die genauen Umstände und die internen Regelungen zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation korrekt zu bewerten.

Kategorie: Recht Tags: Abmahnung Leitung Termin
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