Ja, das Bundesstrafgericht in der Schweiz ist in der Regel die letzte Instanz für Strafsachen auf Bundesebene. Es behandelt Fälle, die bereits durch die unteren Instanzen gegangen sind, es sei denn, es handelt sich um spezifische Fälle, die direkt an das Bundesstrafgericht verwiesen werden. Normalerweise müssen also die ersten beiden Instanzen abgeschlossen sein, bevor ein Fall vor das Bundesstrafgericht gebracht werden kann.