Kann die Sachlage beim Bundesstrafgericht nur behandelt werden, wenn die ersten beiden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind?

Antwort

Ja, das Bundesstrafgericht in der Schweiz ist in der Regel die letzte Instanz für Strafsachen auf Bundesebene. Es behandelt Fälle, die bereits durch die unteren Instanzen gegangen sind, es sei denn, es handelt sich um spezifische Fälle, die direkt an das Bundesstrafgericht verwiesen werden. Normalerweise müssen also die ersten beiden Instanzen abgeschlossen sein, bevor ein Fall vor das Bundesstrafgericht gebracht werden kann.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Sozialpartner können Tarifverträge abschließen?

Tarifverträge können in Deutschland von verschiedenen Sozialpartnern abgeschlossen werden. Die wichtigsten Sozialpartner sind: 1. **Gewerkschaften**: Diese vertreten die Interessen der Arbe... [mehr]

Kann eine Partei im schweizerischen Gerichtsverfahren in der Hauptverhandlung Rechtsbegehren stellen, ohne eine Klageantwort eingereicht zu haben?

In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]