Ab wann hemmt die Verjährung?

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Die Hemmung der Verjährung tritt ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu führen, dass die Verjährungsfrist vorübergehend gestoppt wird. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Hemmung der Verjährung in den §§ 203 bis 206. Eine Hemmung kann beispielsweise eintreten, wenn: 1. **Ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird**: Die Verjährung wird gehemmt, solange das Verfahren anhängig ist. 2. **Eine Partei in Verhandlungen über den Anspruch steht**: Wenn die Parteien über den Anspruch verhandeln, kann die Verjährung gehemmt werden. 3. **Ein gesetzlicher Grund vorliegt**: Bestimmte gesetzliche Regelungen können ebenfalls eine Hemmung der Verjährung bewirken. Die Hemmung dauert so lange, bis der Grund für die Hemmung entfällt. Nach Wegfall der Hemmung läuft die Verjährungsfrist weiter, wobei die bereits verstrichene Zeit angerechnet wird.

Kategorie: Recht Tags: Hemmung Verjährung Fristen

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