Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tät... [mehr]
Ein neues Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft (AG) ist handlungschtigt, sobald es bestellt wurde. Die Bestellung erfolgt in der Regel durch den Aufsichtsrat. Allerdings ist die Vertretungsbefugnis des Vorstandsmitglieds nach außen erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Das bedeutet, dass das Vorstandsmitglied zwar intern ab dem Zeitpunkt der Bestellung handeln kann, jedoch nach außen hin erst ab der Eintragung im Handelsregister rechtlich verbindlich auftreten kann.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tät... [mehr]
Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vorstands ablehnt, ist in der Regel der Gesellschafter oder die Hauptversammlung zuständig, um den Jahresabschluss festzustellen. In vielen Unternehm... [mehr]