Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, h... [mehr]
Ab dem 18. Lebensjahr wird man in Deutschland als volljährig und damit strafrechtlich voll verantwortlich angesehen. Das bedeutet, dass man für Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann. Hier sind einige Beispiele von Straftaten, für die man ab 18 Jahren ins Gefängnis kommen kann: 1. **Diebstahl**: Besonders schwerer Diebstahl, wie Einbruchdiebstahl, kann zu einer Freiheitsstrafe führen. 2. **Körperverletzung**: Schwere Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. 3. **Drogenhandel**: Der Handel mit illegalen Drogen kann zu einer Gefängnisstrafe führen. 4. **Betrug**: Schwerer Betrug, insbesondere in großem Umfang, kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. 5. **Raub**: Raub oder räuberische Erpressung sind schwerwiegende Straftaten, die mit Gefängnis bestraft werden können. 6. **Mord und Totschlag**: Diese schwerwiegenden Straftaten führen in der Regel zu langen Haftstrafen. 7. **Sexualdelikte**: Vergewaltigung und andere schwere Sexualdelikte können zu einer Freiheitsstrafe führen. Die genaue Strafe hängt von den Umständen der Tat und der Entscheidung des Gerichts ab.
Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, h... [mehr]