Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Ja, § 650f BGB ist auch auf Werklieferungsverträge anwendbar. Der § 650f BGB regelt die Absicherung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek. Diese Vorschrift gilt nicht nur für Bauverträge, sondern auch für Werklieferungsverträge, die nach § 650 BGB als Werkverträge behandelt werden. Ein Werklieferungsvertrag liegt vor, wenn der Unternehmer die Herstellung und Lieferung eines herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Gegenstands schuldet.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]