Muss die 5-jährige Anwartschaft in der deutschen Rentenversicherung zusammenhängend erfüllt werden oder sind Unterbrechungen möglich?
Antwort vomDie 5-jährige **Wartezeit** in der deutschen Rentenversicherung muss **nicht zusammenhängend** erfüllt werden. **Unterbrechungen sind möglich.** Entscheidend ist, dass insgesamt **60 Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten** zusammenkommen. Dazu können je nach Fall insbesondere zählen: - Pflichtbeitragszeiten - freiwillige Beitragszeiten - Kindererziehungszeiten - bestimmte Ersatz- oder Anrechnungszeiten Für die **allgemeine Wartezeit von 5 Jahren** werden die Monate also grundsätzlich **addiert**, auch wenn zwischenzeitlich Lücken bestehen. Maßgeblich ist die Deutsche Rentenversicherung; dort ist die allgemeine Wartezeit als 60 Kalendermonate geregelt. citeturn0search0