Enthält der erste Abschnitt des 3. Buchs HGB Einzelvorschriften für alle Kaufleute?

Antwort

Ja, der erste Abschnitt des 3. Buchs des Handelsgesetzbuchs (HGB) enthält neben allgemeinen Grundsatznormen auch Einzelvorschriften, die grundsätzlich für alle Kaufleute gelten. Diese Vorschriften betreffen unter anderem die Buchführungspflicht und die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

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