Ja, ab 2025 sind Freiberufler in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden, wenn sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen. Diese Regelung ist Teil der Umsetzung der EU-Richtli... [mehr]
Um Mandanten über die Umstellung auf E-Rechnungen über den DATEV-Server zu informieren, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Ankündigungsschreiben**: Verfasse ein formelles Schreiben, in dem du die Mandanten über die Umstellung informierst. Erkläre den Grund für die Umstellung und die Vorteile der E-Rechnung. 2. **Details zur Umstellung**: Gib an, ab wann die E-Rechnungen versendet werden und welche Schritte die Mandanten unternehmen müssen, um die E-Rechnungen zu empfangen. 3. **Schulung oder Informationsveranstaltung**: Biete eine Schulung oder ein Webinar an, um den Mandanten zu zeigen, wie sie die E-Rechnungen abrufen und verarbeiten können. 4. **Häufig gestellte Fragen (FAQ)**: Erstelle eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten, um mögliche Unsicherheiten zu klären. 5. **Kontaktinformationen**: Stelle sicher, dass die Mandanten wissen, an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können. 6. **Follow-up**: Plane ein Follow-up, um sicherzustellen, dass alle Mandanten die Informationen erhalten haben und um eventuelle Rückfragen zu klären. Durch eine klare und transparente Kommunikation kannst du sicherstellen, dass die Mandanten gut informiert sind und die Umstellung reibungslos verläuft.
Ja, ab 2025 sind Freiberufler in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden, wenn sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen. Diese Regelung ist Teil der Umsetzung der EU-Richtli... [mehr]