Müssen Freiberufler ab 2025 E-Rechnungen verwenden?

Antwort

Ja, ab 2025 sind Freiberufler in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden, wenn sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen. Diese Regelung ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie über elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den technischen Anforderungen und den entsprechenden Softwarelösungen vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

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