Zwang durch Drohung und Liebe sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar. Liebe basiert auf Freiwilligkeit, Vertrauen, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. Zwang durch Drohung hingeg... [mehr]
Ja, Zwang durch Drohung mit Strafe kann als Form psychischer Gewalt betrachtet werden. Psychische Gewalt umfasst Handlungen, die darauf abzielen, das seelische Wohlbefinden einer Person zu beeinträchtigen, sie zu kontrollieren, einzuschüchtern oder zu manipulieren. Die Androhung von Strafe – sei es physisch, sozial, finanziell oder emotional – übt Druck auf die betroffene Person aus und kann Angst, Stress oder Ohnmachtsgefühle hervorrufen. Damit erfüllt sie die Kriterien psychischer Gewalt.
Zwang durch Drohung und Liebe sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar. Liebe basiert auf Freiwilligkeit, Vertrauen, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. Zwang durch Drohung hingeg... [mehr]