Sie hat ihre psychische Situation bezüglich der Handverletzung und der nicht mehr ausgeführten Tätigkeit als Floristin akzeptiert.

Antwort

Sie hat ihre psychische Situation in Bezug auf die Handverletzung und die damit verbundene Unfähigkeit, ihren erlernten Beruf als Floristin auszuüben, akzeptiert.

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